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Erstanamnese und Folgetermine
Die Erstanamnese (Erstgespräch) wird pauschal mit 102,50 € für 60 Minuten berechnet. Die Honorare für Folgetermine richten sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand. Auch Beratungen im Rahmen der Telefonsprechstunde oder per ausführlicher E-Mail werden berechnet (20 Minuten = 30€).
Die Behandlungskosten sind per Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
Private Krankenversicherungen und Beihilfe
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Patientinnen und Patienten mit privater Krankenversicherung oder Zusatzversicherung können die Rechnung zur Kostenerstattung bei ihrer Versicherung einreichen.
Da die GebüH aus dem Jahr 1985 stammt, entsprechen die dort aufgeführten Beträge häufig nicht mehr dem heutigen Aufwand. Daher werden manche Leistungen mit einem höheren Faktor (z. B. bis zum 3,5-fachen Satz) berechnet. Leistungen, die nicht in der GebüH enthalten sind, werden analog (A) abgerechnet.
Bitte beachten Sie: Je nach Vertragsbedingungen kann es vorkommen, dass nicht alle Leistungen vollständig erstattet oder analoge Abrechnungen nicht anerkannt werden. In diesem Fall verbleibt eine mögliche Eigenbeteiligung. Der Rechnungsbetrag der Praxis ist unabhängig von der Erstattung durch Ihre Versicherung in voller Höhe zu begleichen. Die Höhe der Rückerstattung hängt immer von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse vor Behandlungsbeginn.
Heilpraktiker-Zusatzversicherungen
Gesetzlich Versicherte können Heilpraktikerleistungen nur dann erstattet bekommen, wenn eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen besteht. Die Erstattungshöhe variiert je nach gewähltem Tarif. Eine Orientierung bietet die sogenannte Dornstein-Tabelle für Heilpraktiker-Zusatzversicherungen.
Auch hier gilt: Wird der Betrag nur teilweise übernommen, bleibt die Differenz als Eigenanteil vom Patienten zu tragen. Im Übrigen gelten die gleichen Abrechnungsmodalitäten wie bei Privatversicherungen.
Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Heilpraktikerleistungen.
Die Behandlungskosten können jedoch unter Umständen als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend gemacht werden. In der Regel zählen Heilbehandlungskosten zu den abzugsfähigen Krankheitskosten.
Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrem Steuerberater oder Finanzamt.